Eine private Haftpflichtversicherung ist wichtig
Eine private Haftpflichtversicherung gehört ebenso wie die Hausratversicherung zu den wichtigsten Policen. Denn im Alltag kann schnell etwas Unvorhergesehenes passieren, wobei Sie für kleinere Sachschäden zur Not noch selbst aufkommen können. Doch wenn eine Unvorsichtigkeit zu Kosten und Schadenersatzforderungen im hohen finanziellen Bereich führt, sollten Sie über eine private Haftpflichtversicherung verfügen um hier nicht in den Ruin zu stürzen.
Leistungsumfang genau abchecken
Grundsätzlich ist eine Haftpflichtversicherung immer dazu da, Schadenersatzansprüche Dritter Ihnen gegenüber entsprechend abzudecken. Dies umfasst sowohl Personen-, als auch Sach- und Vermögensschäden. Dazu kommt, dass eine private Haftpflichtversicherung auch dazu dient, unbegründete Ansprüche gegen Sie abzuwehren und dabei die Anwalts- und nötigenfalls sogar die Gerichtskosten übernimmt. Bevor Sie sich für eine Police entscheiden, sollten Sie allerdings den Leistungsumfang und die Anspruchsberechtigen genau prüfen. Denn generell erstreckt sich Erstgenannter für eine private Haftpflichtversicherung nicht nur auf Sie als Versicherungsinhaber, sondern auch auf Ehepartner und gegebenenfalls Kinder, die noch nicht volljährig sind. Abgesehen davon ist Ihr Nachwuchs auch dann vom Leistungsspektrum der Haftpflichtversicherung umfasst, sollte er zwar schon älter als 18 Jahre sein, aber noch eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren.
Schadenübernahme ist genau definiert
Ein weiterer Punkt, der natürlich relevant ist, ist die Frage welche Schäden genau durch die Police gedeckt sind. Grundsätzlich übernimmt eine private Haftpflichtversicherung alle berechtigen Personen- und Sach- aber auch Vermögensschäden. Wobei etwa Abwässerschäden durch häusliche Abwässer oder Schäden bei einem Auslandsaufenthalt sowie Mietsachschäden ebenso versichert sind, wie etwa Sachschäden durch nicht verantwortliche Minderjährige oder aber wenn Sie private Fremdschlüssel verlieren. Bei einem Auslandsschaden ist zu unterscheiden, ob Sie sich im europäischen oder im weltweiten Ausland aufgehalten haben. Ausgeschlossen vom Ersatzanspruch sind Schäden, die aus Beschädigungen an fremden Sachen entstehen, die Sie geliehen oder nur gemietet haben.
Zeitwert wird ersetzt
Wenn Sie einen Schaden anrichten, und etwa beim Sonntagsessen einen Teller des teuren Porzellans zerdeppern, so ersetzt die private Haftpflichtversicherung den Wert der zerstörten Sache, den diese zum Zeitpunkt des Schadens hatte. Wenn Sie sich Ihre Police der Haftpflichtversicherung durchlesen, werden Sie den Begriff der Zeitwertentschädigung dort auch finden. Dieser beschreibt genau diese Tatsache, dass nämlich vom einstigen Neuwert des beschädigten Gegenstandes ein entsprechender Betrag abgezogen wird. Dieser bemisst sich aus dem Alter und dem Abnutzungsgrad der zerstörten Sache. Zusätzlich ist die Zahlung der Versicherung natürlich auf die entsprechende Versicherungssumme, die in Ihrer Police enthalten ist, festgelegt.
Folgendes sollte Ihre private Haftpflichtversicherung leisten
Die Versicherungssumme sollte eine Höhe von bis zu 10 Millionen Euro haben um auch langfristig leistungsfähig zu sein. Wenn Sie etwa aus Unachtsamkeit als Radfahrer einen Unfall verursachen, bei dem ein Fußgänger zu Schaden kommt, kann dieser hohe Betrag durch Reha-Maßnahmen, Verdienstausfall oder lebenslängliche Rentenzahlungen schnell auflaufen. Wichtig ist, dass Ihre Police eine Forderungsausfalldeckung enthält. Diese springt ein, wenn Sie zu Schaden kommen, Ihr Schädiger aber nicht zahlen kann. Es sollten auch einige Sondervereinbarungen bei der Haftpflichtversicherung beinhaltet sein, etwa die Kostenübernahme von Schäden in Ihrer Mietwohnung, etwa wenn die Fliesen im Bad kaputt gehen, oder aber die Kostenübernahme für eine neue Schlüsselanlage, wenn Sie den Schlüssel verlieren.