Hundehalterhaftpflicht oder Hundehalterhaftpflichtversicherung
Die Hundehalterhaftpflicht oder Hundehalterhaftpflichtversicherung wird auch als Hundehaftpflicht oder Hundehaftpflichtversicherung bezeichnet und gliedert sich unter der Oberbezeichnung Tierhalterhaftpflicht ein. In § 833 BGB ist es ganz klar geregelt: Kommt ein Dritter oder eine fremde Sache durch einen Hund zu Schaden, wird also verletzt, getötet oder beschädigt, so muss der Tierhalter dafür gerade stehen und für den Schaden aufkommen. Um auf einen solchen Fall bestens vorbereitet zu sein, sollte eine Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen werden, die den Hundehalter gegen solche Situationen absichert.
Hundehalterhaftpflicht – Worauf sollte man achten?
Generell bieten alle deutschen Versicherungen, die den Privatkunden als Zielgruppe haben, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung an. Hier gibt es jedoch große Unterschiede. Zum einen ist die Preisspanne der Versicherungen enorm, sodass man meist gar nicht abschätzen kann, wo man sich am besten einordnen sollte. Zudem unterscheiden sich die Versicherungen aber auch in den angebotenen Leistungen. Auch hier ist es für einen Laien schwierig abzuschätzen, welche Leistungen wirklich wichtig und sinnvoll sind. Daher sollte man sich zuerst nach den Leistungen erkundigen und anschließend die möglichen Versicherungen bezüglich des Preises vergleichen.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man unbedingt darauf achten, dass die gewählte Versicherung folgende Leistungen übernimmt:
Besonders wichtig ist das Führen ohne Leine, welches dringend mitversichert sein sollte. Schließlich möchte man seinen Vierbeiner auch gerne mal auf der Wiese oder im Feld herum rennen lassen. Weiterhin sollte das Hüten durch eine dritte Person im Versicherungsschutz mit drin sein, da man einen Krankheitsfall oder ähnliches niemals ausschließen sollte. Um dem Hund auch in diesem Fall seinen täglichen Ausgang zu ermöglichen, muss eben auch mal eine dritte Person einspringen. Viele, besonders aber große Hunde besuchen mit ihrem Herrchen gerne die Hundeschule, damit sie Manieren lernen und sich auch im Beisein mehrerer Hunde benehmen können. Auch der Aufenthalt in der Hundeschule sollte daher unter vollem Versicherungsschutz stehen. Ist die Mitgliedschaft in einer Hundeschule auch mit Besuchen auf anderen Veranstaltungen verbunden, sollten auch diese mitversichert sein. Natürlich sollte man auch abwägen, ob eine Urlaubsreise oder ein längerer Aufenthalt im Ausland geplant ist. Ein Mindestaufenthalt im Ausland von sechs Monaten sollte aber in jedem Fall mitversichert sein. Weitere Leistungen, die unbedingt im Versicherungsschutz enthalten sein sollten, sind die Durchführung von Agility und der ungewollte Deckakt. Achten sollte man auch auf mobile Mietsachschäden, da dies ebenfalls ein Punkt ist, der einen Hundehalter Einiges kosten kann. Bei manchen Versicherungen haben Hundehalter außerdem die Möglichkeiten, die Welpen für ein Jahr kostenlos bei der Mutter mitzuversichern.
Weitere sinnvolle Versicherungen
Neben der Hundehalterhaftpflicht kann auch eine Hundekrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt die OP Kosten, falls der Vierbeiner eine Operation benötigt. Oftmals lässt sich die Hundeversicherung mit der Hundehaftpflicht kombinieren.
Unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern
Die Hundehalterhaftpflicht ist in den verschiedenen Bundesländern ganz unterschiedlich geregelt. So ist man in Brandenburg, Hamburg, Berlin, Niedersachsen und in Thüringen zu einer solchen Hundehalterhaftpflicht verpflichtet, in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz besteht eine Verpflichtung allerdings nur, wenn der Hund als auffällig bescheinigt wurde. In Nordrhein-Westfalen ist der Hundehalter verpflichtet, einen Hund ab 40 cm Körpergröße zu versichern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gehen nach der Rasseliste vor und in Mecklenburg-Vorpommern besteht gar keine Pflicht zur Hundehalterhaftpflicht.