Pferdehalterhaftpflicht Schutz vor finanziellem Risiko
Es gibt bieher keine Vorschrift für eine Pferdehalterhaftpflicht in Deutschland. Während in fünf Bundesländern eine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflicht besteht, gib es eine solche gesetzliche Vorschrift für Pferde in Deutschland bislang nicht. Schäden, die durch kleinere Haustiere wie Vögel oder Nagetiere verursacht werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für größere Tiere wie Hunde oder Pferde.
Warum ist eine Pferdehalterhaftpflicht sinnvoll?
Pferde sind große, kräftige Tiere, die die Flucht ergreifen, sobald sie Gefahr wittern oder sich bedroht fühlen. Das macht sie in gewisser Weise unberechenbar, so dass sie große und teure Schäden verursachen können. Stellen Sie sich nur vor, Ihr Pferd erschrickt sich, nimmt Reißaus und verursacht einen schweren Verkehrsunfall. Für diesen Sachschaden und – schlimmer noch – für sämtliche Personenschäden, die Ihr Pferd verursacht, müssen Sie als Halter des Tieres persönlich haften und zwar unabhängig davon, ob Sie Schuld an dem Vorfall haben oder nicht. Laut dem Gesetz sind Tierhalter stets dazu verpflichtet, demjenigen, der durch das Tier einen Schaden erlitten hat, diesen zu ersetzen. Im schlimmsten Fall, z.B. wenn ein Mensch schwer verletzt wird, kann das den finanziellen Ruin für den Tierhalter bedeuten. Deshalb raten Verbraucherschützer und Versicherungsexperten dringend dazu, eine Pferdehalterhaftpflicht abzuschließen. Das gilt für die Besitzer von Zuchtpferden ebenso wie die von Esel, Ponys oder Gnadenbrotpferden.
Die Pferdehalterhaftpflicht sichert den Pferdehalter gegen zahlreiche Schadenrisiken ab – vorausgesetzt das Tier wird ausschließlich zu privaten Zwecken und nicht gewerblich genutzt. Dazu gehören sämtliche Vermögens-, Sach- und Personenschäden, die gegenüber Dritten verursacht werden. Schäden an eigenem Hab und Gut ist dagegen durch die Pferdehalterhaftpflicht nicht abgesichert.
Worauf sollten Sie bei der Auswahl einer Pferdehalterhaftpflicht achten?
Grundsätzlich hängt die Beitragshöhe der Pferdehalterhaftpflicht von dem Alter des Versicherungsnehmer, der Vertragslaufzeit, der Höhe der Selbstbeteiligung und der Art und Anzahl der Tiere ab, die versichert werden sollen. Auch die Schadenszahl bei der Vorversicherung kann – sofern vorhanden – die Beitragshöhe beeinflussen. Experten raten zu einer Deckungssumme von mindestens 3, besser jedoch 5 Millionen Euro.
Prüfen Sie vor Vertragsabschluss sorgfältig den Leistungsumfang der ausgewählten Versicherung. Manche Risiken sind nur nicht automatisch im Vertrag eingeschlossen, können aber optional vereinbart werden. Dazu gehört beispielsweise die sogenannte Forderungsausfalldeckung, die dann in Kraft tritt und die Kosten übernimmt, wenn Sie selbst von einem fremden Pferd geschädigt werden und dessen Halter keine Pferdehalterhaftpflicht besitzt. Weitere zusätzliche Leistungen betreffen den ungewollten Deckakt, den Versicherungsschutz im Ausland, bei Kutschfahrten oder auf Wettkämpfen. Die Versicherung sichert stets das Pferd ab und nicht den Halter. Oft – aber nicht immer – gilt der Versicherungsschutz auch für die Pferdepfleger, Aufsichtspersonen und die Personen, die das Pferd reiten (auch im Falle von Reitbeteiligungen). Bei einigen Anbietern besteht der Versicherungsschutz auch, wenn der Halter versehentlich gegen seine Halterpflichten verstößt.
Es lohnt sich in jedem Fall, die verschiedenen Pferdehalterhaftpflicht-Tarife der einzelnen Anbieter miteinander zu vergleichen. Mit Hilfe von unserer Onlinerechner ist das relativ einfach möglich und schnell finden Sie den passenden Tarif für Ihre Pferdehalterhaftpflicht. Übrigens: Wie bei anderen Versicherungen auch lässt sich auch hier durch die jährliche statt monatliche Bezahlung der Versicherungspolice Geld sparen.