Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Regensburg

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Regensburg findet den passenden Anbieter

Als Haus- oder Grundbesitzer unterliegt man gesetzlichen Vorschriften, um Schäden zu vermeiden, die Dritten entstehen könnten, wenn sie Häuser oder Grundstücke betreten. Vor allem unterliegen Haus- und Grundbesitzer der Verkehrssicherungspflicht sowie der Instandhaltungspflicht. Generell muss jeder für Schäden Unbeteiligter haften, wenn eigene Besitztümer den Schaden schuldhaft verursacht haben. Um solche Schäden finanziell abzusichern, gibt es zahlreiche verschiedene Haftpflichtversicherungen. Wird die nötige Sorgfalt bei der Nutzung einer Sache außer Acht gelassen, handelt man schuldhaft. Bei Haus- und Grundbesitzern entstehen Schäden Dritter vor allem durch Mängel in der Verkehrssicherung. Dies umfasst sowohl unzureichende Streu- oder Räumarbeiten, durch deren Folge Passanten bei Eis und Schnee ausrutschen, als auch nicht funktionierende Beleuchtungen, ungesicherte Löcher oder ähnliche Dinge, bei denen Unbeteiligte sich verletzen können. Aber auch mangelhafte Instandhaltungsarbeiten können Schäden an Personen oder Sachgegenständen verursachen, wenn sich beispielsweise Dachziegel lösen oder Putzteile von den Außenmauern auf umstehende Autos fallen oder Passanten treffen. All diese Schäden können von einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernommen werden. Ihr Versicherungsmakler aus Kassel hilft gern bei der Auswahl der passenden Versicherung.

Regensburg wird bei der Auswahl der passenden Versicherung unterstützt

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung umfasst jedoch nicht nur die Schadensregulierung, sondern im Vorfeld auch die Prüfung, ob die Schadensansprüche gerechtfertigt sind und der Versicherungsnehmer tatsächlich für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. War der Geschädigte schuldhaft an der Entstehung des Schadens beteiligt, kann ihm eine Mitschuld zur Last gelegt werden, die die Schadensleistung reduziert. Stellt die Versicherung fest, dass die Forderung gerechtfertigt ist, reguliert sie den Schaden. Ist die Forderung nicht gerechtfertigt, wehrt die Versicherung sie ab. Hierbei haftet die Versicherung nicht nur für Schäden, die direkt dem Haus- oder Grundstückseigentümer zu Last gelegt werden können, sondern auch für Schäden, die daraus resultieren, dass ein Beauftragter des Eigentümers mangelhaft gearbeitet hat, beispielsweise wenn ein Fremdunternehmen mit dem Winterdienst beauftragt ist. Mitversichert sind außerdem auch Bäume, Pflanzen, zum Grundstück gehörige Gewässer oder Arbeitsgeräte, durch die Schäden entstehen können. Die maximal abgesicherte Schadenshöhe richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Welche Versicherung dem individuellen Bedarf am besten entspricht, verrät Ihnen der Versicherungsmakler aus Kassel, damit im Schadensfall der Haus- oder Grundstückseigentümer keine Kosten tragen muss, die seine finanziellen Möglichkeiten überschreiten.