Oldtimerkennzeichen

Bei der PKW-Versicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die auf das Auto ausgerichtet ist. Im Rahmen dieser Versicherung kommt es zur Deckung von Schadensersatzansprüchen. Entstanden sind diese einem Dritten infolge vom Betrieb eines Kraftfahrzeugs. Jedoch fällt das Gebiet der PKW-Versicherung viel umfangreicher aus. Von großer Bedeutung sind ebenso die Motoradversicherung und die Campingfahrzeugversicherung.

Informationen zu den Schäden

Schadensersatzansprüche entstehen aufgrund von Unfällen, an denen Dritte beteiligt sind. Dabei ist zugleich die Rede vom Verschulden oder von der Gefährdungshaftung. Schließlich gibt es Unfälle mit Folgen, für die ein Versicherungsnehmer unabhängig vom Verschulden gerade stehen muss. In diesem Fall wird auf das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht zurückgegriffen, für das in der Europäischen Union eine weitgehend Vereinheitlichung vorliegt. Unterschiede gibt es bei den Entschädigungssummen, die maximal vorgeschrieben sind. Auch hinsichtlich bestimmter Kosten liegen in den einzelnen europäischen Staaten Abweichungen vor.

Die rechtlichen Grundlagen

In einigen Punkten kommt es beim Kraftfahrzeug-Schadensrecht zu Abweichungen gegenüber dem Allgemeinen Schadensrecht. Schließlich handelt es sich um ein versichertes Fahrzeug und nicht um einen versicherten Fahrer. Wer für einen Unfall verantwortlich ist, trägt die Verpflichtung zur Schadensersatz, so dass der Schutz der PKW-Versicherung greift. Zudem besitzt ein Fahrzeug eine Betriebsgefahr. Die Schadensersatzpflicht greift daher auch für Fälle, in denen es ohne ein Verschulden des Fahrers zu Unfällen kommt. Ein mögliches Geschehen stellt die geplatzte Ölwanne dar, durch die es zu Ölspuren kommt. Daher greift in diesem Fall die Versicherung, die durch ihre Leistungskosten die Schadenskosten erheblich reduziert. Insgesamt kommt es von der PKW-Versicherung zur Abdeckung von Personenschäden, zu denen Heilungskosten und Schmerzensgeld gehören. Des Weiteren erfolgt die Regulierung von Sachschäden wie an Leitplanken und reinen Vermögensschäden.

Der Schutz der Campingfahrzeugversicherung

Mit einem Campingfahrzeug fällt das Leben um ein Vielfaches unbeschwerter aus. Flexibel ist allein in Europa jedes Land zu erreichen, so dass der Urlaub am Mittelmeer zum Greifen nahe ist. Um den besten Schutz zu erhalten, ist der Abschluss einer Campingfahrzeugversicherung anzuraten. Bei einem Abschluss spielt es keine Rolle, wer für die Führung des Fahrzeugs verantwortlich ist oder wie viele Leute mit dem Fahrzeug zu fahren sind. Eine Campingfahrzeugversicherung bietet den Versicherungsnehmern die Anerkennung einer Kilometerleistung ohne Begrenzung sowie die freie Fahrerwahl. Es besteht in der Regel die freie Fahrerwahl sowie die freie Stellplatzwahl. Damit den Fahrern eine schnelle Hilfe zu teil wird, bieten viele Versicherer einen 24-Stunden-Notfallservice.

Gemeinsamkeiten der Motoradversicherung und der PKW-Versicherung

Die Motoradversicherung ist erforderlich, wenn eine Maschine auf den öffentlichen Straßen in Betrieb gehalten wird. Mit dieser Versicherung erhalten Fahrer einen Schutz vor den möglichen Kosten, die bei einem Unfall auf diese zukommen könnten. Zur Einführung der Motoradversicherung und der PKW-Versicherung kam es, um im Schadensfall die Verursacher von einem Unfall vor einem möglichen Ruin zu schützen. Schließlich lassen sich die möglichen Kosten von einem Unfall nicht genau beziffern. Es entstehen nicht nur die Schäden am Fahrzeug, für die auch eine Campingfahrzeugversicherung aufkommt. Neben möglichen Personenschäden kann es zu Schäden an Sachgegenständen wie einer Laterne oder Zäunen kommen. Von der Motoradversicherung kommt es zur Übernahme sämtlicher Schadenszahlungen an Dritte.