Personenversicherungen

Bei der Personenverssicherung handelt es sich im Gegensatz zur Sachversicherung um eine Leistung, die die Person des Versicherungsnehmers betrifft und dessen Risiken abdeckt. In der Rubrik Personenversicherung siedeln sich unterschiedliche Versicherungsmodelle an, wodurch es sich bei dieser Bezeichnung um einen Oberbegriff handelt. Die bekannteste Personenversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenso zählen die Insassen- oder Arbeitslosenversicherung, wie auch Lebensversicherungen zum Bereich der Personenverssicherung. Die Rubrik unterteilt sich in staatliche und freiwillige Versicherungen.

Private Personenversicherungen für jedermann

Zum Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung, sowie einer privaten Rentenversicherung können Sie nicht gezwungen werden. Hier handelt es sich um private Versicherungen für Ihre Person. Der Abschluss ist dennoch sinnvoll und bewahrt Sie im Schadensfall davor, die Kosten zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht mehr aufbringen zu können und in Armut leben zu müssen. Kapitalbildende Lebensversicherungen werden als Personenverssicherung mit Begünstigung der Erben, oder aber im Erlebensfall mit Auszahlung an den Versicherungsnehmer abgeschlossen. Im Bereich der privaten Versicherungen lohnt sich ein Vergleich, da Sie mit der Entscheidung für eine günstige Gesellschaft und einen zu Ihnen passenden Tarif viel Geld sparen können. Der Verzicht auf eine Personenversicherung ist gerade im Bereich Berufsunfähigkeit nicht sinnvoll, da dieser Schutz im Bedarfsfall zur Sicherung des Lebensunterhalts beiträgt. Mit einem Vergleich können Sie sparen und ein günstiges Angebot mit starker Leistung wählen. Als Personenverssicherung werden all die Versicherungen bezeichnet, die mit Ihnen als Person im Zusammenhang stehen und keine Sachwerte, sondern Schäden Ihrer Person durch eine Kostenübernahme wenigstens finanziell regulieren.

Die staatliche Personenversicherung und ihre Besonderheiten

Die bekannteste staatliche Versicherung für Personen ist die Arbeitslosenversicherung. Diese schließen Sie nicht selbst ab, sondern zahlen im Umfang Ihrer Sozialabgaben vom Bruttogehalt einen Beitrag in die Personenverssicherung ein. Lediglich bei selbstständigen Tätigkeiten haben Sie die Chance, die Arbeitslosenversicherung privat abzuschließen und einen freiwilligen Beitrag zu leisten. Auch bei der Krankenversicherung handelt es sich um eine Personenverssicherung, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und geregelt ist. Jeder Bundesbürger ist zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung verpflichtet und begeht eine gesetzeswidrige Handlung, zahlt er die Beiträge zur Personenversicherung nicht. Die Kranken- und Rentenversicherung ist bei Arbeitnehmern und Angestellten ein fester Bestandteil der Abrechnung und wird vor Auszahlung des Gehalts direkt vom Brutto abgezogen. Selbstständige Unternehmer müssen ebenfalls krankenversichert sein, während sie die Einzahlung in die Rentenversicherung freiwillig vornehmen können. Bei einer staatlichen Personenverssicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die sich nicht abwählen oder auf freiwilliger Basis ausschließen lässt.

Wie sinnvoll sind Personenversicherungen?

Dies lässt sich am Beispiel einer Insassenversicherung für Autofahrer erläutern. Bei einem Unfall greift die Haftpflicht für Schäden am Fahrzeug, doch Ihre Insassen genießen keinen Versicherungsschutz ihrer Person. Sollte der Unfall zu einer notwendigen Entschädigung durch Sie als Fahrer führen, übernimmt die Insassenversicherung berechtigte Forderungen Ihrer Mitfahrer und schließt damit eine Verschuldung Ihrer Person aus. Personenversicherungen sind immer mit Geldleistungen im Schadensfall verbunden. Werden Sie zur Kasse gebeten oder können zum Beispiel nach einem Unfall nicht mehr für Ihren Lebensunterhalt sorgen, erweist sich die entsprechende Versicherung als sinnvoll und übernimmt die Kosten, die für Ihren Lebensunterhalt notwendig oder in Unfallfolge von Ihnen an Mitfahrer zahlbar sind.