Sterbegeldversicherung Regensburg

Entlastung für Hinterbliebene

Stirbt ein Angehöriger, haben Hinterbliebene neben der Trauer auch noch das Problem, die Beerdigung zu organisieren und vor allem zu finanzieren. Dies kann je nach persönlicher Situation schnell zu einer großen finanziellen Belastung werden und setzt unter Druck, will man doch für den Verstorbenen in der Regel ein würdiges, schönes Begräbnis. Seit 2004 das Sterbegeld von der Krankenkasse weggefallen ist, stehen Hinterbliebene häufig ohne finanzielle Unterstützung da. Durch die Bestattungspflicht ergibt sich aber, dass ein Toter beerdigt werden muss. Um die Kosten für eine Bestattung und alle anderen mit dem Tod anfallenden Kosten zu decken, bieten Versicherungen und Sterbekassen eine sogenannte Sterbegeldversicherung. Kassel bietet seinen Bürgern die Möglichkeit verschiedener Angebote in diesem Bereich. Sterbekassen sind meist kleine Versicherungen, die diese Versicherung im Gegensatz zu den meisten großen Versicherungen bereits seit mehreren Jahrzehnten anbieten und von der Rechtsform her häufig einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit entsprechen. Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, um die Kosten für die Bestattung zu tragen, ist ebenfalls eine Sterbegeldversicherung vom Versicherungsmakler Kassel sinnvoll, um eine angemessene Beerdigung zu bekommen.

Ein früher Abschluss der Sterbegeldversicherung in Regensburg lohnt sich

Die Sterbegeldversicherung in Regensburg basiert auf dem Prinzip der kapitalbildenden Lebensversicherung. Früher wurde diese Versicherung auch häufig als Klein-Lebensversicherung bezeichnet, weil die Versicherungssumme sehr gering war. Die Länge und Höhe der Beitragszahlungen unterscheidet sich meist von Versicherung zu Versicherung. Regensburgs Bürger haben hier die Wahl zwischen verschiedenen Einzahlmöglichkeiten. Einige Sterbegeldversicherungen gehen von lebenslangen Beiträgen aus, andere haben eine vertraglich festgelegte Beitragsdauer von 25 Jahren. In der Regel werden die Beiträge bis zum 65. oder 85. Lebensjahr gezahlt. Die Höhe der Beiträge richtet sich neben der gewünschten Versicherungssumme nach dem Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss. Wird mit der Zahlung erst spät begonnen, müssen mehr Beiträge eingezahlt werden, als letztendlich ausgeschüttet werden. Dies ergibt sich daraus, dass ein großer Anteil der gezahlten Beiträge zur Risikodeckung genutzt wird und nur ein Teil der Beiträge zur Kapitalbildung dient. Wird die Versicherung erst spät abgeschlossen, verzichten die Versicherer häufig auf eine Gesundheitsprüfung, verlangen aber eine Wartezeit von drei Jahren, in denen die Beiträge nur gestaffelt ausgezahlt werden. Tritt der Versicherungsfall im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ein, werden meist nur die eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Im Unterschied zu Lebensversicherungen, die auf den Erlebensfall ausgerichtet sind, werden Sterbegeldversicherungen bei Sozialhilfeempfängern nicht als verfügbares Einkommen betrachtet. Im Gegenteil können laufende Beitragszahlungen von Sozialhilfeempfängern als Mehrbedarf vom Sozialamt übernommen werden. Ob sich eine Versicherung lohnt und wie die jeweiligen Konditionen sind, darüber informiert Sie gern Ihr  Versicherungsmakler für Kassel.