Die Antwort ist Nein? Aber Warum? Vielleicht weil sie denken die brauch ich nicht und ich habe auch gar kein Geld übrig für eine zusätzliche Versicherung.
DAS sollten sie unbedingt wissen
Eine Hausratversicherung benötigt eigentlich jeder Haushalt. Denn dies ist der Schutz des persönlichen Eigentums. Beschädigte, geklaute oder zerstörte Dinge sollen repariert oder wiederbeschafft werden können. Dinge – die ständig benötigt werden, zum Beispiel Möbel, Wäsche, Bekleidung, Geschirr und Nahrungsmittel. Aber auch der Fernseher, Werkzeuge Rasenmäher und Rollstühle zählen dazu. Ebenso Wertsachen, Schmuck und Bargeld. Stellen sie sich vor, die Wohnung wird durch einen Brand komplett zerstört, haben sie die finanziellen Mittel sich komplett neu einzurichten oder einzukleiden? Dem Verlust hinzu kommen noch Kosten für die Aufräumarbeiten und Hotelkosten, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist.
Sie fragen sich, was soll schon passieren?
Die Hausratversicherung sichert folgende Gefahren ab:
Feuer, das heißt Brand, Blitzschlag, Explosionen, Implosion (durch z.B. Fernseher)
Der Verbrennungsvorgang der durch eine offene Flamme, durch Glimmen oder durch Glühen entsteht ist ein Feuer. Dieses Feuer muss sich ausbreiten, also eine Eigendynamik aufweisen. Brandstiftung und ein Feuer das durch Blitzeinschlag ausbricht gehören auch dazu. Mitversichert ist zum Beispiel auch der Löschwasserschaden, dies ist ein Brandfolgeschaden.
Raub, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach dem Einbruch.
Ein Einbruchdiebstahl ist es dann, wenn der Dieb mit Werkzeug oder falschem Schlüssel in einen Raum einbricht oder einsteigt, sich in eine verschlossene Wohnung einschleicht oder versteckt um Sachen zu entwenden. Vandalismus bedeutet, dass Sachen während des Einbruches zerstört werden, wie zum Beispiel die Eingangstür, Schränke oder auch das aufschlitzen von Möbel. Raub ist zum Beispiel, wenn unter Androhung von Gewalt Gegenstände vom Versicherten herausgegeben werden oder wenn Gewalt angewendet wird um den Widerstand gegen Wegnahme gebrochen werden soll.
Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Um einen Leitungswasserschaden handelt es sich, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Heizungen, Rohren oder Einrichtungen der Wasserversorgung austritt. Bestimmungswidrig bedeutet das Frischwasser oder Brauchwasser läuft gegen den Willen aus. Frostschäden an Leitungswasserführenden Installationen und sanitären Anlagen sind ebenso mitversichert.
Als Sturm bezeichnet man eine Windstärke von mindestens 8, das sind ca. 62-74 km/h. Schäden die durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes beschädigt werden, sind ebenso versichert wie Gegenstände die durch den Sturm auf versicherte Sachen geweht/geschleudert werden. Auch Folgen die aus einem Sturmschaden, wie z.B. eines abgedeckten Dachses entstehen können- hier könnten durch eindringenden Regen versicherte Sachen beschädigt werden.
Es gibt einige Zusatzklauseln die man in seinem Vertrag mit aufnehmen kann. Dies sind zum Beispiel Fahrraddiebstahl, Diebstahl des Kinderwagens aus einem Gemeinschaftsraum, Abdeckung von Außenrisiken wie Gartenhaus oder Carport, Deckungserweiterung für Bargeld und Kreditkarten. Je nach Wohnlage braucht man eine erweiterte Elementarabsicherung, die Schäden beinhaltet die durch Erdbeben, Überschwemmungen und Schneedruck entstehen können.
Lassen sie sich einfach eine für sie passende Hausratversicherung ausrechnen, diese ist günstiger als sie vielleicht vermuten.