Wissenswertes über Frostschäden

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Damit in kalten Wintern die Heizungsleitungen und Trinkwasserleitungen nicht zufrieren, und dann platzen können, sollte Hausbesitzer und Mieter die Räume immer ausreichend heizen. Das heißt das Heizungsventil sollte nie komplett zugedreht sein.

Welche Versicherung zahlt

Zu mehr als eine Millionen Leitungswasserschäden kommt es jedes Jahr. Das Wasser gefriert in den Leitungen und zerborsten nach dem auftauen. Im Schadensfall zahlt eine Hausratversicherung Möbel, Elektrogeräte, Computer, Gardinen und sonstiges Inventar das nicht fest mit dem Haus bzw. Wohnung verbunden ist. Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Gebäude Inklusive der festeingebauten Gegenstände wie zum Beispiel eine Einbauküche, Sanitärinstallationen oder Heizungsanlagen.

Bitte nicht auf den Frostwächter verlassen

Die niedrigste Einstellung an der Heizung ist der sogenannte Frostwächter. Auch wenn dieser so heißt, sollte man sich nicht bei längerer Abwesenheit auf diesen verlassen. Ist es draußen richtig kalt und man will die Wohnung für ein langes Wochenende oder gar einen längeren Urlaub verlassen, sollte darauf achten das die Wohnung oder das Haus in dieser Zeit nicht komplett auskühlt. Am besten man beauftragt einen Nachbarn der in dieser Zeit jeden Tag kurz schaut und die Heizung so reguliert das dies nicht geschieht. Es gab Fälle in denen die Gebäudeversicherung die Schadensregulierung verweigert hat, da das komplette Gebäude wegen Komplettausfall der Heizungsanlage ausgekühlt war.