Elementarschäden in der Hausratversicherung

Leider ist uns in den letzten Tagen wieder vor Augen geführt worden, was das Wetter alles anrichten kann. Besonders schlimm hat es diesmal Baden-Württemberg und Bayern erwischt. Teilweise fiel in einer Stunde bis zu 70 Liter Starkregen. Viele Menschen stehen nach einem solchen Ereignis vor dem finanziellen Ruin. Denn die meisten haben wohl eine Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung, sind aber nicht gegen Elementarschäden versichert.

Was eine Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung abdeckt

Die Hausratversicherung schützt im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung die beweglichen Gegenstände im Haus, also sämtlichen Hausrat, Möbel, Geräte und alle Sachen, die im Haus aufbewahrt werden. Die Wohngebäudeversicherung hingegen schützt all das, was mit dem Boden fest verbunden ist, außerdem das Hauptgebäude und alle Nebengebäude, die in die Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen werden. Abgedeckt sind Schäden die durch, Sturm ab Windstärke 8, Leitungswasser, Feuer und Hagel entstehen.
Schließt man zusätzlich Elementarschäden mit ein, dann sind auch Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Vulkanausbruch, Schneedruck, Lawinen, Überschwemmung und Rückstau abgesichert. Auch wenn es in den meisten Regionen einige der aufgezählten Dinge niemals passieren werden, sollte man auf keinen Fall die Überschwemmung und Rückstau außer Acht lassen.

Versicherung ergänzen durch Elementarschäden

Auch wenn der Zusatz Elementar einen Aufschlag in der Prämie bedeutet sollte man gegenrechnen wie hoch ein zum Beispiel ein Schaden im Falle einer Überschwemmung und Rückstau nach Starkregen werden kann. Der Keller, das Haus oder die Wohnung müssen ausgepumpt werden, das Mauerwerk muss getrocknet werden, Neuanschaffung der Heizungsanlage, Waschmaschine oder Gefriertruhe, Aufräumarbeiten und Entsorgung usw. dies alles kann Tausende von Euro kosten.
Es muss nicht immer ein Gewässer in der Nähe sein, denn allein ein lang anhaltender Starkregen kann bewirken das das Kanalsystem die Wassermassen nicht mehr bewältigen kann. Leider bekommen die meisten Versicherungsnehmer, die an einem fließenden oder stehenden Gewässer wohnen den Einschluss der Elementar nicht von der Gesellschaft zugesagt. Hier ist das Risiko eines eintretenden Schadens zu hoch. Achtung, Schäden durch ansteigendes Grundwasser oder einer Sturmflut sind auch in der Zusatzversicherung